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Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die abschließende Fassung des Gesetzes über die Legalisierung von Cannabis verständigt. Das Gesetz soll weniger streng ausfallen als bisher geplant.

Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben sich abschließend über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis verständigt.. "Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis", erklärte dazu die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther. Sie bezeichnete das geplante Gesetz als "Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben".

Das Gesetz soll nach dem Beschluss weniger streng ausfallen als bisher geplant. Die Fraktionen einigten sich demnach unter anderem darauf, die Konsumverbote in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen auf einen Abstand von hundert Meter zu reduzieren. Vorher waren 200 Meter geplant.

Legale Besitzmenge im Eigenanbau wird verdoppelt

Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Zudem sollen laut Kappert-Gonther Strafvorschriften und Bußgelder auf "angemessene Größenordnungen" reduziert werden. So sollen Bußgelder von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Für Minderjährige weiterhin verboten

"In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt", teilte Kappert-Gonther mit. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.

Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.

Vorhaben aus Koalitionsvertrag

Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Eine abschließende Verabschiedung im Bundestag steht noch aus.

Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Ursprünglich war dies zum Jahreswechsel geplant. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.

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[–] [email protected] 5 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (6 children)

Ich frage mich, wie das funktionieren soll. Die Toleranzen gegenüber THC sind doch mega verschieden, also größere Unterschiede als beim Alkohol. Bekannte sind starke Kiffer und können kleine Joints pur rauchen. Die hätten doch sicher noch 5 Tage einen kritischen wert. Ich kiff 4 mal im Jahr, zieh da 2 mal am Joint oder trinke eine Cannamilch mit Kleinstmengen und bin in einer Parallelwelt.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago (5 children)

also größere Unterschiede als beim Alkohol

Halte ich für unwahrscheinlich. Wenn du Spiegeltrinker hast, also Menschen die den ganzen Tag Alkohol trinken um einen bestimmten Pegel aufrecht zu erhalten, die haben auch mal konstant 2.5 ‰ ohne direkt sichtbare Ausfallerscheinungen wie torkeln oder lallen aufzuweisen. Jemand der selten bis nie Alkohol trinkt liegt mit dem Pegel im Krankenhaus.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (4 children)

Ich denke halt, wenn man einen Gelegenheitskiffer als Referenz nimmt, um einen Fahrtüchtigkeitswert zu bestimmen wird der sehr niedrig ausfallen. Eine Toleranzbildung gegenüber THC erfolgt halt schnell und bei 3 bis 4 mal abends kiffen die Woche braucht man schon erheblich größere Mengen um breit zu sein. Die Mehrheit meiner kiffenden Freunde raucht um den Faktor 10 mal höher als ich. Wenn der Wert zu hoch ist, könnte ich locker vollgedrönt fahren.

[–] [email protected] 7 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Ja well, so ist das mit one size fits all Ansätzen: passen niemand. 🤷‍♀️

Aber nur weil Spiegeltrinker nicht torkeln, heißt das nicht, dass sie fahrtüchtig sind. Und wenn sich jemand von früh bis spät ein Purköpfchen nach dem anderen durchzieht, halte ich die Person ebenfalls für nicht fahrtüchtig.

Die Promillegrenze ist übrigens auch nicht als Einladung gedacht sich auszurechnen wieviel man trinken darf um noch fahren zu können. Die ist da, weil man nach einer Feier und danach ordentlich Schlaf eventuell trotzdem noch Restalkohol im Blut hat.

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