this post was submitted on 07 Sep 2023
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Tl;dr wenn man schon Blaumacht sollte man nicht unbedingt Partyfotos im Internet Posten. Obwohl es bei einer Psychischen Krankheit/Belastung auch Arbeitsrechtlich ok sein kann.
Hier macht aber niemand blau. Die Frau wurde von ihrem Arzt als Arbeitsunfähig eingestuft und hat also nicht gearbeitet. Das Gericht hat vernünftigerweise bestätigt, dass der Grund der AU sowie Maßnahmen dagegen den Arbeitgeber nichts angehen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden hat der AG mit seiner Übergriffigkeit zerstört, ich hoffe die Frau findet schnell eine neue Stelle, sowie gute Genesung weiterhin. Ich kann mir schon denken, wieso sie durch psychische Probleme arbeitsunfähig wurde.
Müsstest evtl mal Zitieren welchen der Fälle du genau meinst.
Das zumindest hat zu einer vom Arbeitgericht bestätigten Kündigung geführt.
Deswegen außer "ich melde mich arbeitsunfähig" dem:der AG nichts mitteilen 😎