Ich habe eben einen Post gesehen, in dem sich darüber echauffiert wird, dass ein User in der europe-community für die Aussage "Nazi lives don't matter" gebannt wurde. Das wird damit begründet, dass das Volksverhetzung ist.
Nun ist Volksverhetzung etwas, was im deutschsprachigem Raum Meinungsäußerungen deutlich stärker einschränkt, als es international getan wird. Ich möchte hier nicht groß drüber diskutieren, ob das gut oder schlecht ist (bei Volksverhetzungen finde ich diese Einschränkungen per se erst einmal gut, bei Beleidigungen gehen sie mir persönlich aber z.B. zu weit). Daher kann ich schon nachvollzienen, dass eine nicht deutschsprachige Person eine solche Aussage macht und für legitim hält, wir diese aber nicht auf unsrer Instanz wollen.
Mein Hauptproblem bei dem Vorgehen und Anlass für das Verfassen des Beitrags hier ist daher nun folgendes:
Meiner Meinung nach ist es sinnvoll bei unseren internationaleren Communities in Fällen, wo eine im deutschsprachigem Raum speziellere Regel aufgrund von Unwissenheit gebrochen wurde beim ersten mal nicht sofort zu permabannen. Natürlich gehört so ein Kommentar gelöscht. Ich denke aber es ist für die Debattenkultur in den Communities sinnvoller die Person darauf hinzuweisen, Unterlassen aufzufordern (bei viel Geduld auch die Vorteile/Gründe solcher Regeln und Gesetze zu erläutern) und erst beim zweiten mal zu bannen.
Was sagt ihr dazu?
kleine Tangent zum Thema Volksverhetzung in Österreich vs Deutschland
In der Kommentarspalte des Posts wird oft erwähnt, dass feddit eine deutsche Instanz ist und sich an deutsches Recht halten muss und der Bann aus den daraus hervorgehenden Instanzregeln folgt.
Nun ist der Verein so weit ich weiß aber ein Östereichischer. Dort sind von Volksverhetzung betoffenne Gruppen aber enger definiert als in Deutschland.
In Deutschland ist Volksverhetzung bereits gegen "Teile der Bevölkerung" möglich, in Österreich aber lediglich gegen
eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe.
(Auch wenn ich nicht weiß, ob Nazi rechtlich evtl. unter Weltanschauung fällt)
Also aus generellem Interesse: basiert unsere Instanzregel auf deutschem, oder östereichischem Recht? Und wäre die Aussage auch unter österreichischem Recht strafbar.