Weil die Regelungen extrem komplex sind, kommt "was unten nicht an".
Wer als pflegender Angehöriger Rentenbeiträge erhält, hängt von mehreren Faktoren ab:
Die zu pflegende Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen erfolgen.
Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig sein
Der pflegende Angehörige darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich danach, ob die Pflegeperson Pflegegeld erhält oder ein Pflegedienst beteiligt ist. Jede Kombination führt zu anderen Rentenansprüchen.
**Viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf diese Leistung haben oder verstehen nicht, wie sie sie beantragen können. Selbst Berater müssen sich ständig weiterbilden, um den Überblick zu behalten. **
Sozialgesetze werden regelmäßig reformiert, was alte Regelungen verändert oder neue hinzufügt. Dadurch wird das System noch undurchsichtiger.