Mal angenommen das würde man erlauben wollen:
Wer haftet dann, wenn die Wohnung durch den Verkauf des Mietvertrages überbelegt ist? Dafür kann der Vermieter nämlich aktuell belangt werden.
Wer haftet, wenn da Mietnomaden durch den Vertragskauf in die Wohnung kommen? Dem Mieter ist doch idR egal, wer nach ihm kommt.
Da gibt es bestimmt noch mehr was man auf jeden Fall klären müsste, das sind aber die zwei Punkte, die mir spontan einfallen. Den Vermieter einfach in die Pfanne hauen, weil is halt so, sorgt eher dafür, dass auch die letzten netteren privaten Vermieter keine Lust mehr haben.
Danke. Posts wie deiner geben mir ein bisschen Hoffnung in die Menschheit zurück.
Wäre nur schön, wenn mehr Leute das so sehen und verstehen würden - oder alternativ gestehen würden, dass sie keine Ahnung haben und dann konsequenterweise die Klappe halten.