gr8b8m8

joined 2 years ago
[–] [email protected] 2 points 2 years ago (4 children)

In der Realität wird hier nichtmal Anklage wegen versuchtem Totschlag erhoben werden, da hier der Vorsatz zum Töten nicht bewiesen oder angenommen werden kann.

[–] [email protected] 0 points 2 years ago

Danke für die Klarstellung, was hast du denn gemeint?

[–] [email protected] -4 points 2 years ago* (last edited 2 years ago) (2 children)

Warum gerade für Deutschland? Welches Land denkt und handelt denn aktuell anders?

[–] [email protected] 6 points 2 years ago (6 children)

Normalpsychologische Gefühle wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedere Beweggründe sein müssen es aber nicht zwingend. Es kommt dabei darauf an was die Gefühle auslöst.
Vielleicht reicht dann dazu zu schweigen und es zieht "in Zweifel für den Angeklagten" weil Totschlag aus Wut nicht zwingend ein niederer Beweggrund ist.

[–] [email protected] -4 points 2 years ago (7 children)

Vorweg will ich sagen, dass ich den Fahrer und sein Verhalten verurteile und eine angemessene Strafe verhängt werden muss, das war offensichtlich vorsätzlich und er wollte die Leute mit dem LKW einfach überfahren. Der Führerschein muss zwingend lebenslang abgommen werden meiner Meinung nach.

In Bezug auf den Protest der letzten Generation sage ich, dass die sich da völlig überhöhen. Wir tun schon sehr viel in Bezug auf den Klimawandel, die Grünen sind in der Regierung, es gibt einige Klimaschutzgesetze von der Ampel, wir haben einen "Klimakanzler". Für mehr gibt es einfach keinen Rückhalt in der Bevölkerung und seitdem die letzte Generation aktiv ist mit ihrem Protest hat sich das Ergebnis der Grünen in den Wahlumfragen sehr verschlechtert.
Die Leute sind nicht bereit Lebensstandard für den Klimaschutz aufzugeben und die letzte Generation tut nichts dafür, die Leute vom Gegenteil zu überzeugen

[–] [email protected] 7 points 2 years ago

Selbst wenn der wegen Totschlag verurteilt werden sollte ist der Täter nach 3 Jahren bei guter Führung wieder auf freiem Fuß.

[–] [email protected] 12 points 2 years ago (1 children)

Bin selbst kein Jurist, aber Notwehr lag schonmal nicht vor, da das keine Nötigung gegen den Fahrer war. Der Kleintransporter war in der ersten Reihe und laut der "zweiten-Reihe" Rechtssprechung ist bei solchen Fällen eine Nötigung höchsten ab der zweiten Reihe gegeben, wo ein Auto dann von vorne und hinten mit anderen Autos "zugestellt" ist. Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.

[–] [email protected] 10 points 2 years ago (19 children)

Man könnte den Täter mal fragen, ob er die angefahrene Person tatsächlich umbringen wollte. Aber selbst bei Geständnis wahrscheinlich eher Totschlag, denn ein guter Anwalt würde die niederen Beweggründe wahrscheinlich abwenden können

view more: ‹ prev next ›