Von welchem Datum ist diese Nachricht? Falls aktuell bin ich doch verwundert, denn die Verwaltung Magdeburg scheint nicht auf dem Laufenden zu sein, was die Rechtssprechung angeht. Dankenswerterweise hat die DUH zwei Betroffenen in Bayern bei der Klage gegen das Landsamt für Datenschutzaufsicht unterstützt, die vor Gericht gewonnen haben.
Aber ist ja nicht neu, dass die Autolobby in Bayern alle möglichen Rädchen in Bewegung setzt, um eine menschenfreundlichere Alltagsumgebung zu verhindern. Wo kämen wir hin, wenn man mit dem Auto nicht mehr kreuz und quer alle Geh- und Radwege zuparken könnte? Oder am Ende Kommunen noch Tempo 30 einrichten (https://feddit.de/post/6041541).
"Wer einen Falschparker anzeigen will, darf dessen Fahrzeug fotografieren und die Bilder der Polizei mailen, ohne deswegen Probleme wegen des Datenschutzes zu bekommen. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor (VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 - AN 14 K 22.00468 https://openjur.de/u/2460452.html und AN 14 K 21.01431 https://openjur.de/u/2460456.html).
Verweis auf die beiden Urteile und schick ihnen die Links, wenn sie lesen können, sollte das Thema vom Tisch sein.
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Man könnte auch sagen, das Abstimmungsverhalten Baden-Württembergs ist ein Bruch des Koalitionsvertrags welcher besagt:
Kommunen werden wir bei der Einführung von autofreien Innenstädten unterstützen. Mit Hilfe von Null-Emissions-Zonen wollen wir in Wohnquartieren Lebensqualität und Klimaschutz zusammenbringen. Wir wollen die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden durch mehr nachhaltige Mobilität erhöhen.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/210506_Koalitionsvertrag_2021-2026.pdf