Vermummung oder Virenschutz? Vor viereinhalb Jahren haben Polizisten eine Demonstration zum Gedenken an Friedrich Engels gewaltsam aufgelöst. Nun hat ein Gericht geurteilt: Die Maskierungen der Demonstranten dienten der Coronaprävention.
Mehr als vier Jahre später hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Polizeigewalt bei einer linken Demonstration in Wuppertal während der Coronapandemie als weitgehend rechtswidrig eingestuft.
Die Demonstranten nahmen damals an einer Kundgebung in Gedenken an den kommunistischen Vordenker Friedrich Engels teil.
Ihnen hatte die Polizei unterstellt, sich illegal vermummt zu haben, und die Demo deshalb aufgelöst. Dabei hatten die Beamten Pfefferspray und Schlagstöcke eingesetzt.
Doch das Gericht ist inzwischen überzeugt, dass die Demonstranten sich nicht illegal vermummten, sondern die Maskenpflicht einhalten wollten.
Zwölf Demonstranten und vier Polizisten waren nach Polizeiangaben damals leicht verletzt worden. Zahlreiche Demonstranten sagten als Zeugen vor Gericht aus, dass Maskenpflicht bestanden habe. Das Tragen der Coronaschutzmasken sei per Lautsprecherdurchsagen angeordnet worden.
Dass die Demonstranten dann auch noch Kapuzen aufgezogen und Regenschirme aufgespannt hätten, habe nicht an einer Vermummungsabsicht, sondern am einsetzenden Regen gelegen, wie die ausführliche Beweisaufnahme ergeben habe.
Ein Indiz dafür sei auch, dass die jährliche Friedrich-Engels-Gedenkdemonstration zuvor immer vollkommen friedlich und unauffällig abgelaufen sei.
Das Gericht stellte fest, dass der Polizei für ihr Einschreiten bei der Demonstration am 7. August 2021 die Voraussetzungen fehlten.
Bildaufnahmen, Identitätsfeststellungen, das Verbot von Fahnenstangen aus Weichholz, körperliche Übergriffe auf Demonstranten und Schlagstockeinsatz seien demnach rechtswidrig gewesen.
Das gelte auch für die Beschränkung des Demonstrationszugs auf eine Standkundgebung, die vorzeitige Auflösung der Versammlung, das Verbot einer Spontandemo und die Ingewahrsamnahme von mehr als 70 Teilnehmern. Gegen das Urteil kann noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Berufung beantragt werden.
Scheint ja ganz schön eskaliert zu sein, dafür dass der Auslöser einfach nur einsetzender Regen war... Es fängt an zu nieseln, zack 16 verletzte Menschen und 70 Verhaftungen...
That escalated quickly…