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Im Gegenteil: § 126 StGB ist eine Straftat, die keinen Strafantrag benötigt und damit muss die Polizei Ermitteln (Offizialdelikt).
OK du hast mein Interesse. Jetzt erklär uns bitte, wie dieser Paragraf 126 hier angewendet werden könnte?
IANAL aber § 126 sagt in Satz 2:
Und in Satz 1 Nr. 5 steht dann auch was zum Thema Freiheitsberaubung und persönliche Freiheit:
das beinhaltet unter anderem Menschenraub und Verschwindenlassen von Personen. Den Anfangsverdacht kann man bei so einem Kidnapping auf offener Straße schon haben. Sowas wird im Ernstfall ja eher beim organisierten Verbrechen oder bei staatlichen Akteuren auf offener Straße durchgezogen.
Wenn du sowas beobachtet und beim Notruf meldest, sitzt du auch gern mal anschliesend den Rest des Tages bei der Polizei für Zeugenaufnahme etc., vom psychischen Stress ganz zu schweigen.
Schön, aber das alles steht doch dort unter der Bedingung mit dem öffentlichen Frieden.
Das hier scheint mir der Paragraf gegen politische oder sonstige Gruppen, die zu den ganz falschen Mitteln greifen und damit wirklich Städte und Länder in Angst und Schrecken versetzen.
Eine Polizei, die nicht eingestehen mag, dass sie einen unnötigen Einsatz veranstaltet haben, oder nachträglich eine Ausrede suchen, falls sie wirklich jemanden stundenlang festgesetzt haben.... eskaliert hier ins Uferlose.
Wenn ich (als Teil der Öffentlichkeit) sehe, wie jemand Drittes auf der Straße entführt wird ist mein Frieden definitiv gestört.
Dann brauchst du jetzt nur noch deinen eigenen ganz alleinigen Staat zu gründen, wo du der einzige Einwohner bist.