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Betriebsrente sind ein Teil des Gehalts. Wie du es schreibst, gilt das ebenfalls für dem Anteil der Pension. Was spricht dagegen identisch vorzugehen. Diese als Arbeitgeberseite auszuzeichnen und dem Beamten die gleichen Pflichten und Möglichkeiten diesbezüglich zuzugestehen?
Wäre das nicht ein Vorteil für Beamte, wenn die Pension(Betriebsrente) entsprechend garantiert bleiben würde? Ich sehe noch keine Vorteile, die nicht durch Einsatzgebiet, etc über das Gehalt ebenfalls geregelt werden könnte. Das Verlieren der Ansprüche ist nur eine Möglichkeit von Sanktionierung, wenn man sich nicht an die Regeln und zusätzlichen Pflichten eines Beamten hält.
Stimmt. Wir sollten uns als Staat bewusst sein wozu wir uns dieses System leisten, ob oder an welcher Stelle wir diese parallele Strukturen benötigen. Es ist auch notwendig zu prüfen, ob wir die Zielsetzung (Treue, Stabilität, geringere Korruption,...) mit dem aktuellen, teilweise gewachsenen System und den Bedingungen der Gegenwart und der angenommnen Zukunft erreichen.