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founded 1 year ago
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Berlinweit gilt künftig ein Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen. Eine entsprechende neue Rechtsverordnung hat der Senat bei seiner jüngsten Sitzung beschlossen, wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) anschließend mitteilte. Das Verbot soll voraussichtlich Mitte Juli in Kraft treten.

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[–] [email protected] 32 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (6 children)

Irgendwie finde ich diese immer weiter ausgeweiteten Verbote Schwachsinn. Meinetwegen können sie ja das Führen von Messern im unmittelbaren Zugriff verbieten, aber das bloße dabei haben (im Rucksack o.ä.) ist aus meiner Sicht schon eine recht starke Einschränkung. Messer sind nunmal in erster Linie legitime Werkzeuge. Sei es fürs Melone oder Brot schneiden im Park, das Öffnen von Verpackungen oder als Universalhilfsmittel beim Wandern.

Auch Scheren mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter, Beile und Hackmesser, Schwerter und Säbel, Eisäxte und Eispickel, Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke wie Totschläger und Brecheisen sind nicht erlaubt.

Auch unter den sonstigen Gegenständen sind einige, die für eine ganz normale "zivile" Nutzung im Alltag gebraucht werden, zum Basteln, Tapezieren, Sport o.ä. Dass Totachläger hier explizit genannt werden, kann ich mir nur damit erklären, dass man der Verfügung mehr Legitimität geben wollte. Die sind nämlich schon seit Ewigkeiten komplett verboten in Deutschland. Nicht nur im ÖPNV, sondern schon der bloße Besitz ist strafbar.

Damit schränkt man ganz normale Leute ein, während es echte Gewalttäter wohl kaum abschrecken wird.

[–] [email protected] 3 points 6 days ago (1 children)

Knüppel, oh je. Ich sehe schon die ganzen gefährlichen 5jährigen in Handschellen.

[–] [email protected] 4 points 6 days ago

Als Knüppel kann man halt auch so gut wie alles auslegen. Die Stange vom Sonnenschirm, ne leere Flasche oder eine Blumenvase.

Und im Prinzip eigenen sich ja auch all diese Gegenstände als Waffe, wenn man es drauf anlegt. Was es aus meiner Sicht noch absurder macht, jetzt willkürlich Objekte auf einer Sperrliste zu führen. Kettensägen, Motorsensen, Vorschlaghammer, Schraubendreher etc. sind zum Beispiel alle nicht explizit verboten.

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