this post was submitted on 09 Jul 2025
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[–] [email protected] 5 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (4 children)

Und was ist mit homosexuellen Paaren? Das wäre als Vergleichsgröße sehr interessant, homosexuelle Paare haben ja auch Kinder und auch ohne kann es da zu Problemen kommen, nur ist es dann halt eher kein Problem von mangelnden Frauenrechten. Wobei, wenn ein Partner selbst ein Kind austrägt (statt z.B. ein Kind im Schulalter zu adoptieren) und der andere Vollzeit arbeitet, werden ziemlich viele der Probleme heterosexueller Paare ja trotzdem reproduziert, und z.B. ein Mangel an Kita-Plätzen ist ja auch ein Mangel an Frauenrechten.

[–] [email protected] 3 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (3 children)

Hab zwar keine Quelle und auch keine Lust zu recherchieren, aber ich würde fast mal behaupten, da ist es dann halt einfach der Partner, der „Für das Kind“ zu Hause bleibt beziehungsweise weniger arbeitet. Unser Steuer und Abgabensystem will es einfach so.

Wobei man hier vermutlich noch sehr genau hinschauen muss da insbesondere adoptierende Paare wirtschaftlich besser dastehen als andere Paare, die Kinder haben.

[–] [email protected] 3 points 1 day ago (2 children)

Hab zwar keine Quelle und auch keine Lust zu recherchieren, aber ich würde fast mal behaupten, da ist es dann halt einfach der Partner, der „Für das Kind“ zu Hause bleibt beziehungsweise weniger arbeitet. Unser Steuer und Abgabensystem will es einfach so.

Eigentlich nicht. Ob beide Vollzeit arbeiten oder einer weniger Arbeit macht für das Ergebnis bei der gemeinsamen Veranlagung keinen Unterschied. Also wenn beide Ehepartner z.B. Volzeit arbeiten und je 40.000 brutto nach Hause bringen, haben sie die gleiche Steuerlast, wie wenn der eine Partner in Vollzeit 60.000 und der andere in Teilzeit 20.000 brutto nach Hause bringt.

Die Ungleichbehandlung ist zwischen Ehepaaren und Nicht-Ehe-Paaren.

[–] [email protected] 3 points 1 day ago

Eigentlich nicht. Ob beide Vollzeit arbeiten oder einer weniger Arbeit macht für das Ergebnis bei der gemeinsamen Veranlagung keinen Unterschied.

Das stimmt zwar, aber das Ehegattensplitting mit gemeinsamer Veranlagung sorgt schon dafür, dass Ehen in denen beide unterschiedlich viel verdienen mehr davon profitieren als wenn beide gleich verdienen. Ein Ehepaar was 2x40000 verdient zahlt den gleichen Steuersatz wie eins wo 1x10000 und 1x70000. Das fördert ja Modelle mit stark unterschiedlichen Einkommen, da es ja mehr Sinn macht wenn eine:r zurücksteckt damit dey andere die Karriereleiter aufsteigen kann

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