Dem klagenden Netflix-Kunden stehen nun Rückzahlungen für die Preiserhöhungen ab 2019 zu. Die Ansprüche für die Jahre 2017 und 2018 wies das Gericht als verjährt zurück. Andere Kundinnen und Kunden müssten Rückforderungen selbst durchsetzen.
In was für einer schönen Welt wir leben, dass man Unternehmen erst vor Gericht zerren muss, um ungerechtfertigt zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen.