this post was submitted on 16 Jul 2024
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Deutschland

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[–] [email protected] 7 points 11 months ago

Vor jeder Inbetriebnahme der Laserhandmessgeräte sei an einem ruhenden Objekt ein Vortest durchzuführen, der sogenannte Nulltest. Üblicherweise erfolge er an einem Verkehrszeichen. "Der beschriebene Fehler entstand beim Ausrichten auf ein ruhendes Kfz und nach unserer Einschätzung und in Abklärung mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch ein bewusstes Reproduzieren in Form eines 'Abgleitens' des Fokus von einer glatten Oberfläche des Kfz wie beispielsweise Kennzeichen/Frontspoiler auf Motorhaube."

[–] [email protected] 5 points 11 months ago (1 children)

Täterschutz? Wenn man irrtümlicherweise geblitzt wurde (weil es ja scheinbar Messfehler gibt), ist man also gleich Täter?

[–] [email protected] 0 points 11 months ago

Im juristischen Sinne ja, da man gesetzeswidrig gehandelt hat.